Fährtenarbeit
Die Ausbildung zum Fährtenhund benötigt sehr viel Zeit und Motivation beider
Seiten, die des Hundes und die des Hundeführers. Das natürliche Verhalten des Hundes soll gefördert und
weiterentwickelt werden.
Die Ausbildung eines Hundes beginnt bereits im Welpenalter. Die Voraussetzung, um
an einer Prüfung teilzunehmen, ist die Begleithundeprüfung (BH) und das Mindestalter von 18 Monaten des
Hundes.
Der Hund lernt, einer von Menschen getretenen Fährte und vom Fährtenleger
abgelegte Gegenstände aufzuspüren. Die Gebrauchsgegenstände sind zum Beispiel: Leder, Textilien, Holz.
In der Fährtenhundprüfung I (FH I) muss der Hund seine Fährtensicherheit auf einer
mindestens 1200 Schritt langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte beweisen. Diese Fährte wird auf
Wechselgelände (z.B. Acker, Saat, Gras) und über einen Übergang (Weg, Straße gelegt.
Haben Hund und sein Hundeführer die FH I bestanden, steht der nächst höheren
Stufe, der FH II, nichts mehr im Weg. Voraussetzung ist das Mindestalter des Hundes von 20 Monaten. Im Gegensatz
zur FH I ist die Fährte dann 1800 Schritt lang. Es werden in unregelmäßigen Abständen Gebrauchsgegenstände auf der
Fährte verteilt, die der Hund verweisen muss. Es gibt bei der FH II kein Wechselgelände und keinen Übergang. Die
Fährten werden mindestens zweimal von einer frischen Fremdfährte, der so genannten Verleitungsfährte,
überquert.
|